Hauptmenü
Am 03.03.2010 wurde die neue Verordnung für drahtlose Mikrofone bzw. auch In-
Der bisherige Frequenzbereich 790 – 814 und 838 – 862 MHz wird bis 31.12.2015 anmeldefrei und nutzbar bleiben.
Allerdings findet ein schrittweiser Ausbau in „ländlichen“ Gebieten mit LTE (Drahtloses DSL) statt. Das bedeutet für Funkmikrofone, dass mit Störungen in ländlichen Gebieten, Stadtstaaten und Ballungsräumen ab 2012 zunehmend zu rechnen ist. Ein Umprogrammieren in einen anderen Kanal müsste Abhilfe schaffen.Es gibt keinen Bestandsschutz für bisher genutzte Frequenzen und Geräte.
Ab 2016 werden diese Frequenzbereiche nur noch mit Einzelzuteilungen für Funkmikrofone zur Verfügung stehen.
Der neue Frequenzbereich für drahtlose Mikrofone ist nun 710 – 790 MHz. Ab sofort können drahtlose Mikrofone und In-
Die Anmeldung gilt deutschlandweit, und ist übertragbar. Sie kostet einmalig 130,-
Der EU harmonisierte Frequenzbereich 863-
Auf diesen 2 MHz sind aber Babyphones, Funkkopfhörer, Steuerungen für Torantriebe, Personenrufanlagen, usw. zu finden. Deshalb ist das Störpotenzial auf Grund der Masse der möglichen Anwendungen hier sehr hoch!
Der Frequenzbereich 1785 -
Dieser Frequenzbereich ist für Funkmikrofone allerdings nicht optimal, da bei höheren Frequenzen die Ausbreitungsbedingungen schlechter sind, weshalb die Antennenpositionierung deutlich schwieriger wird.
Bisher gibt es nur sehr wenige Funksysteme für diesen Bereich.
Quellen: Bundesnetzagentur Sennheiser Shure
Infoschrift der Firma Sennheiser zu diesem Thema (pdf, ca. 2,8 MB)